Heizkostenzuschuss 2023/2024

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Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 kann im Aktionszeitraum vom 16.10.2023 bis 16.02.2024 bezogen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig Euro 500. Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden und Bezirkshauptmannschaften.

Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 von Amts wegen:
Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von Euro 500 von Amts wegen ausbezahlt. In diesen Fällen muss somit kein neuerlicher Antrag gestellt werden.

Die Einkommensgrenzen findet ihr im beiliegenden Dokument.

Für weitere Informationen können Sie sich beim Bürgerservice T 5204 melden.

10.10.2023