Legalisatorin

    Beglaubigt werden von der Legalisatorin nur Unterschriften auf Verträgen, die in das Grundbuch aufgenommen werden sollen (Grundbuchssachen).

    Legalisierungsgebühren:

    Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.8.2001, BGBl II Nr. 297/1, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

    * bis zu einem (Vertrags-) Wert von € 700,00 - € 2,00

    * bei einem Wert über € 700,00 bis € 7.000,00 - € 6,00

    * bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00 - € 15,00

    * bei einem Wert über € 35.000,00 - € 20,00

    * bei einem unbestimmten Wert - € 2,00

     

    Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine  Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten. 

    Die Legalisatorin bestätigt die Echtheit all jener Unterschriften, die innerhalb ihres Amtsgebietes getätigt wurden (das ist in der Regel der Wohnort der Legalisatorin).

    Die Partei, um deren Unterschrift es sich handelt, muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein oder deren Identität durch verlässliche Zeugen bestätigt werden.

     

    Legalisatorin: 

    Martina Nigsch, T +43 (0)5554/5204-12 oder M +43 (0)664/5467732

    Termine nach Vereinbarung!