Beglaubigt werden von der Legalisatorin nur Unterschriften auf Verträgen, die in das Grundbuch aufgenommen werden sollen (Grundbuchssachen).
Legalisierungsgebühren:
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.04.2023, BGBl II Nr. 135/2023, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
* bei einem Wert bis 700 Euro mit 3 Euro
* bei einem Wert über 700 Euro bis 3 000 Euro mit 7 Euro
* bei einem Wert über 3 000 Euro bis 7 000 Euro mit 9 Euro
* bei einem Wert über 7 000 Euro bis 35 000 Euro mit 24 Euro
* bei einem Wert über 35 000 Euro mit 31 Euro
* bei unbestimmtem Wert mit 3 Euro
Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinender Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisatorgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der gemäß Abs. 1 festgesetzten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 21,00 zu entrichten.
Die Legalisatorin bestätigt die Echtheit all jener Unterschriften, die innerhalb ihres Amtsgebietes getätigt wurden (das ist in der Regel der Wohnort der Legalisatorin).
Die Partei, um deren Unterschrift es sich handelt, muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein oder deren Identität durch verlässliche Zeugen bestätigt werden.
Legalisatorin:
Martina Nigsch, M +43 (0)664/5467732
Termine nach Vereinbarung!